Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MSW Innovative Software GmbH

im folgenden kurz -MSW- genannt

Holunderweg 2, 88281 Schlier

 

Stand: 04. Dezember 2003

 

 

I. Grundsätzlich

1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Auftraggeber bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

 

II. Lieferung

1. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von MSW nicht eingehalten worden sein, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind - soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird - ausgeschlossen.

2. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von MSW nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Energiemangel, Arbeitskampfmaßnahmen, bei uns oder unseren Lieferanten nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Sollten die hindernden Umstände länger als vier Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

3. Bei Lieferung von Software räumt MSW dem Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die von MSW gelieferte Software nebst Programmunterlagen selbst zu nutzen.

4. Stornierungen haben grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen, mündliche oder fernmündliche Stornierungen können nicht angenommen werden. Auch mündlich oder fernmündlich angenommene Stornierungen bilden keinen Rechtsanspruch und sind nicht verbindlich, es gilt ausschließlich die schriftlich bestätigte Stornierung als Rechtsgrundlage.

 

III. Preise, Versand und Haftung

1. Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.

2. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Nimmt MSW den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager der MSW auf den Auftraggeber über. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. MSW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

 

IV. Mängel und Beanstandungen

1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind sofort nach Empfang der MSW schriftlich mitzuteilen.

2. Andere Mängel sind unverzüglich, aber spätestens 14 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Abschnitt V. In diesem Falle werden wir uns unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber darüber erklären, in welcher Weise wir eine Mängelbehebung für zweckmäßig und sachdienlich halten.

 

V. Gewährleistungsansprüche

1. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß, soweit MSW Software liefert, nach dem Stand der Technik Fehler im Programm oder der Hardware und/oder dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können. Dementsprechend haftet MSW nicht für Sach- und Vermögensschäden an und durch Soft- oder Hardware einschließlich daraus resultierenden Folgeschäden wie Betriebsstillstand, Produktionsausfall, Minderleistung etc.

2. Die Gewährleistungspflicht von MSW beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Im kaufmännischen Verkehr ist MSW außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken. Ist die Ware bei Gefahrlegung mit einem Fehler behaftet, so ist MSW zunächst Gelegenheit zur Beseitigung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch MSW endgültig fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandlung verlangen. MSW hat das Recht, anstelle von Nachbesserung, Ersatzlieferung zu leisten. In diesem Fall sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen.

3. Wird fehlerhafte Ware an MSW zurückgesandt, so kann MSW die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt ist. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und der Reparatur dem Auftraggeber zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MSW in Rechnung gestellt.

 

VI. Haftungsansprüche

1. MSW übernimmt eine Haftung nur, soweit sie in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist. Ausgeschlossen sind namentlich Ansprüche aus Verschulden bei Abschluß des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung und aus außervertraglicher Haftung, es sei denn, daß bei MSW Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2. Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung bzw. Erbringen der Serviceleistung.

3. MSW weist ausdrücklich darauf hin, daß sie auch Soft- und Hardware von Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten ist. MSW ist daher nicht Hersteller im Sinne von § 4 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber hat sich angemessen gegen Sach- und Personenschäden, die durch die Benutzung der von MSW gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Auftraggeber MSW insoweit aus positiver Forderungsverletzung.

4. Im Falle von durch MSW zu erbringenden Dienstleistungen, die am Firmensitz des Kunden erbracht werden, über nimmt die MSW keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden an uns zur Verfügung gestellten Geräten und Einrichtungsgegenständen. Das Ergebnis der Dienstleistungen steht dem Kunden zur Verfügung, er übernimmt auch die Haftung für die Weiterverwendung

 

VII. Gewerbliche Schutzrechte

1. MSW übernimmt keinerlei Haftung dafür, daß die von ihr gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MSW unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

2. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber MSW von allen Forderungen freizustellen und freizuhalten, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

 

VIII. Eigentumsvorbehalte und Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind sofort in bar und ohne Abzüge fällig. Zahlungen des Auftraggebers werden auf die jeweils älteste Rechnung verrechnet.

2. Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind freibleibend. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. MSW I

3. Sind die Zahlungstermine nach dem Kalender bestimmt, so sind bei deren Überschreitung Verzugszinsen zu zahlen, sonst nach Mahnung. Als Verzugszinsen werden dem Auftraggeber die MSW in Rechnung gestellten berechnet, mindestens jedoch Zinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.

4. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Die Ware bleibt Eigentum von MSW bis zur Erfüllung aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung und Verpfändung. Teilzahlungsverkäufe des Auftraggebers, die durch Dritte finanziert werden, gelten nicht als Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung. Der Auftraggeber tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an MSW ab und verpflichtet sich, MSW die Namen der Drittschuldner und die Höhe dieser Forderung auf Verlangen mitzuteilen. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderung berechtigt. Alle Kosten, die MSW durch Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Übersteigt der Wert der Sicherungen die Höhe der Ansprüche insgesamt um mehr als 20%, so ist MSW auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

6. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter, hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderung, sind MSW unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware hat der Auftraggeber MSW Isofort das Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber zuzusenden, daß die gepfändeten Gegenstände mit den von MSW gelieferten identisch sind. Im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen ist MSW sofort der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zu übersenden. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Auftraggeber.

7. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen von MSW herauszugeben. MSW ist im Falle des Zahlungsverzuges zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie zur Ansichtsnahme der Vorbehaltsware berechtigt, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten. Bei der Festlegung der Rücknahmepreise wird MSW eine zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretene Wertminderung angemessen berücksichtigen.

8. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt Eigentum von MSW. Sie darf vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit MSW benutzt werden.

 

IX. Export- und Importgenehmigungen

1. Von MSW gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Version - ist für den Auftraggeber genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferlandes. Der Auftraggeber muß sich über diese Vorschriften selbstständig informieren. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware angibt, obliegt es dem Exporteur in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

2. Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von MSW, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungen. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber MSW.

 

X. Abtretung von Ansprüchen

1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag von MSW abzutreten.

2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

XI. Datenschutz

1. Der Auftraggeber ist einverstanden, daß seine im Rahmen der Geschäftsverbindung bekanntwerdenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von MSW gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Alle Mitarbeiter von MSW sind gemäß § 5 BDSG belehrt.

 

XII. Allgemeine Bestimmungen

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Lieferung erfolgt unfrei und die Rechnungen sind sofort rein netto Kasse zahlbar, Zwischenverkauf vorbehalten.

2. Für Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 250,- stellen wir dem Auftraggeber einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 50,- in Rechnung. Bei Auftragsstornierungen seitens des Auftraggebers, die von MSW nicht zu verantworten sind, wird dem Auftraggeber der bis dahin entstandene Aufwand, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt.

3. Werden vom Auftraggeber Sonderanfertigungen, Spezialentwicklungen oder einmalige Anfertigungen verlangt, die den Wert von € 1.000,- überschreiten, kann MSW eine Vorauszahlung bis zu 60% des Waren- oder Leistungswertes verlangen.

4. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Auftraggeber und MSW sind nicht rechtsgültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

5. Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt, Änderungen vorbehalten. Alle in der Preisliste von MSW aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Nichtige Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen beider Parteien am nächsten kommen.

 

XIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für den Firmensitz von MSW zuständige Gericht. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.